Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Vertragspartner, Minderjährige
1.1 Vertragspartner ist Natural Health Movement - Elena Witzel, Rochlitzer Straße 59, 04651 Bad Lausick (im Folgenden Studio).
1.2 Der Begriff "Mitglied" beschreibt jene Person (insbesondere Verbraucher, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen), die einen gesonderten Vertrag mit dem Studio abgeschlossen hat, unabhängig ihres Geschlechts.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Studio und dem Mitglied über die Mitgliedschaft im Studio. Abweichende AGB des Mitglieds werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn das Studio ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sowie Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, aber nicht voll geschäftsfähig sind, können mit dem Studio keinen Online-Vertrag abschließen. Für Jugendliche ist die Studionutzung (medizinisches Fitnesstraining, Reha+ und Präventionskurse) sowie das Personal Training nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten und nach Ermessen und finaler Entscheidung durch das Studio möglich. Die erstmalige Studionutzung für das medizinische Fitnesstraining und das Personal Training ist erst nach erfolgtem Checkup (Anamnese) erlaubt, welcher zusammen mit den Erziehungsberechtigten zu erfolgen hat. Es sei denn, diese verzichten ausdrücklich darauf. Von den Erziehungsberechtigten ist ein Notfallkontakt anzugeben. Vertragspartner sind bei minderjährigen Mitgliedern die Erziehungsberechtigten. Sobald das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet hat, erfolgt ein Wechsel des Vertragsinhabers von den Erziehungsberechtigten auf das volljährige Mitglied.
2. Leistungen
2.1 Die Leistungen des Studios werden mit dem Mitglied bzw. dem Kursteilnehmer abgestimmt und in einem gesonderten Vertrag vereinbart. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, nicht das tatsächliche Erreichen eines bestimmten Ziels des Mitglieds bzw. Kursteilnehmers.
2.2 Die vereinbarten Trainings- und Beratungsleistungen verstehen sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB. Ein Erfolgsversprechen wird nicht abgegeben.
2.3 Medizinisches Fitnesstraining und Reha+: Eine Erhöhung der monatlichen Trainingseinheiten (Upgrade) ist jederzeit mit entsprechender Preisanpassung möglich. Das Hinzubuchen von einzelnen Personal Trainer Stunden ist jederzeit möglich. Das Honorar wird dem Kunden vorab bekannt gegeben. Eine Verringerung der Trainingseinheiten ist erst nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich.
2.4 Die Trainer des Studios werden die Ihnen zur Verfügung stehenden Techniken und Mittel zum größtmöglichen Nutzen des Mitglieds bzw. des Teilnehmers einsetzen. Die konkrete Ausgestaltung des Trainings obliegt jedoch den Trainern. Diese können das Trainingskonzept jederzeit anpassen, um neuen gesicherten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen oder soweit dies erforderlich ist, um einer veränderten Beweglichkeit des Mitglieds/ der Teilnehmer zu entsprechen.
2.5 Entscheidet sich das Mitglied für ein Online-Training findet dieses über ein Videokonferenztool statt. Eine Aufzeichnung wird nicht zur Verfügung gestellt. Von den Kursen wird ebenfalls keine Aufzeichnung zur Verfügung gestellt.
2.6 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, können die Dienstleistungen nur durch das Mitglied bzw. den Kursteilnehmer persönlich in Anspruch genommen werden.
2.7 Für das medizinische Fitnesstraining und Reha+ muss sich der Kunde vorab über die Website des Studios für eine bestimmte von ihm frei wählbare Trainingszeit anmelden. Dazu ist es erforderlich, dass sich der Kunde registriert und einen kostenlosen Account anlegt. Sollte der Kunde die Trainingszeit nicht wahrnehmen können, ist diese mindestens 4 Stunden vorher über seinen Account wieder freizugeben. Bei wiederholter Nichtabsage von gebuchten Trainingszeiten werden dem Kunden diese mit jeweils € 15,00 in Rechnung gestellt.
Die Kurse finden zu vorab bekannt gegebenen festen Tagen und Zeiten statt. Eine zusätzliche Anmeldung zu den einzelnen Terminen ist nicht erforderlich.
2.8 Die Trainingszeiten sowie die Kurse entfallen an Sonn- und Feiertagen. Hinzukommen zwei Wochen in den sächsischen Sommerferien und zwischen den Jahren vom 24. Dezember bis einschließlich 01. Januar. Die gebuchten Einheiten können an den restlichen Trainingstagen eingesetzt werden. Die Schließtage werden mindestens 14 Tage vorher über die vereinbarten Kommunikationskanäle bekanntgegeben. Die gebuchten monatlichen Einheiten im Rahmen des medizinischen Fitnesstrainings und des Reha+ Tarifs sind an den verbleibenden Tagen abzutrainieren.
Ein Kurs findet unabhängig von der Abwesenheit individueller Teilnehmer statt. Sollte ein Kurstermin auf einen gesetzlichen Feiertag oder einen Schließzeitraum fallen, wird dieser nachgeholt. Die Kurszeit verlängert sich um die entsprechende Anzahl an Wochen.
Ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Beitrags besteht nicht.
Die Trainingszeiten für das Personal Training werden individuell zwischen dem Studio und dem Mitglied vereinbart.
2.9 Personal Training: Ein vereinbarter Termin ist spätestens 48 Stunden vor dem Termin abzusagen. Sollte das Mitglied den Termin nicht rechtzeitig absagen oder ohne Absprache nicht erscheinen, ist der Termin dennoch komplett zu bezahlen und verringert das Trainingskontingent. Das Training beginnt zu der vereinbarten Uhrzeit. Solltet das Mitglied zu einer Trainingseinheit zu spät kommen, verringert sich dessen Trainingszeit.
2.10 Das Studio ist berechtigt Buchungen zu stornieren oder zu verschieben, wenn das gebuchte Angebot nicht mehr verfügbar ist oder wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Weiter ist das Studio berechtigt, Kurstermine oder Trainingstage zu verschieben, sollte die Durchführung des Kurses bzw. Trainings aus Gründen, die das Studio nicht zu vertreten hat (z.B. behördliche Maßnahmen, Wasserschaden etc.), nicht durchführbar sein.
3. Nutzung des Studios, Studioregeln
3.1 Das Mitglied ist berechtigt die Leistungen des Studios in dem Umfang zu nutzen, die im Vertrag vereinbart wurden. Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen können bei Inanspruchnahme weitere Gebühren bzw. Kosten vom Studio erhoben werden. Das Mitglied hat die Anweisungen des Studiopersonals zu befolgen.
3.2 Das Studio ist berechtigt Teilbereiche wegen Reinigungs-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder wegen gesetzlichen Vorgaben vorübergehend für maximal 30 Tage im Jahr zu schließen. Das Mitglied hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Beitragserstattung. Die Schließtage werden mindestens 14 Tage vorher über die vereinbarten Kommunikationskanäle bekanntgegeben. Die gebuchten monatlichen Einheiten im Rahmen des medizinischen Fitnesstrainings und des Reha+ Tarifs sind an den verbleibenden Tagen abzutrainieren.
3.3 Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb des Studios gestattet, sofern unzerbrechliche Behältnisse benutzt werden. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und Mitteln, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika) sind innerhalb des Studios und dem angrenzenden Außengelände untersagt. Ferner ist es nicht gestattet im Studio und auf dem Außengelände zu rauchen sowie andere Suchtgifte zu konsumieren.
3.4 Während des Trainings ist saubere und frische Sportkleidung und festes Schuhwerk zu tragen. Das Trainieren mit freiem Oberkörper oder barfuß ist nicht gestattet. Die Sohle der Schuhe muss hell oder abriebfest sein.
3.5 Während des Trainings am Gerät ist ein Handtuch derart zu benutzen, dass die Kontaktfläche zum Gerät abgedeckt wird. Nach dem Training am Gerät ist das jeweilige Gerät zu desinfizieren. Hanteln und sonstige freie Geräte müssen nach der Übung an die dafür vorgesehenen Ablagefläche gebracht werden.
3.6 Das Mitbringen von Begleitpersonen, Kindern oder Tieren ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Genehmigung gestattet.
3.7 Mobiltelefone dürfen im Studio benutzt werden, jedoch ist das Telefonieren auf der Trainingsfläche nicht erlaubt. Beim Fotografieren bzw. Filmen ist zwingend darauf zu achten, dass keine anderen Personen unfreiwillig mit abgebildet oder aufgenommen werden.
3.8 Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar.
3.9 Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4. Vertragsabschluss, Beiträge und Pauschalen, Zahlungsweise
4.1 Vertragsabschluss im Studio: Das Mitglied und das Studio schließen einen gesonderten Vertrag. Dazu füllt das Mitglied vor Ort im Studio einen digitalen Mitgliedsvertrag aus.
4.2 Online-Vertragsabschluss: Es besteht für Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wahlweise die Möglichkeit, den Mitgliedsvertrag online abzuschließen. Der Kunde kann auf der Website den gewünschten Tarif auswählen. Indem er nach Eingabe seiner persönlichen Daten auf den Button „kostenpflichtig bestellen“ klickt, gibt der Kunde ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Mitgliedsvertrags ab und kann sich über eine Verlinkung vorher über diese AGB und den Datenschutz informieren. Alle Eingaben werden dem Kunden vor Klick auf diesen Button in einer Bestellübersicht angezeigt.
Das Studio bestätigt den Eingang der Buchung unverzüglich per E-Mail. Diese automatische Bestellbestätigung stellt zugleich die verbindliche Annahme des Angebots durch das Studio dar. Dadurch kommt der Mitgliedsvertrag mit verbindlich zustande.
Das Studio speichert den Vertragstext und sendet dem Mitglied den Vertragstext sowie diese AGB und die Datenschutzinformation per E-Mail zu.
Mitgliedern, die ihren Vertrag online abgeschlossen haben und die Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular ist im Anschluss an diese AGB beigefügt.
Minderjährige können nur im Beisein ihrer gesetzlichen Vertreter vor Ort im Studio einen Vertrag abschließen.
4.3 Medizinisches Fitnesstraining und Reha+: Die Bezahlung des monatlich vereinbarten Betrags erfolgt über den Zahlungsanbieter des Studios. Dazu ist es erforderlich, dass der Kunde sich über die Website des Studios registriert und seine Stamm- sowie Zahlungsdaten hinterlegt. Der Beitrag wird monatlich im Voraus zum 01. eines Monats fällig (oder monatlich zum selbst gewählten Starttermin) und über das beim Zahlungsanbieter ausgewählte Online-Zahlsystem (z.B. PayPal, Sofortüberweisung usw.) oder per Kreditkarte abgebucht.
Kommt es zu Rückbelastungen, die das Studio nicht zu vertreten hat, so sind die dafür anfallenden Kosten vom Mitglied zu tragen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten eines Inkassobüros, die Gebühren eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Auskunftskosten sowie Vollstreckungskosten.
Gerät das Mitglied schuldhaft mit der Zahlung von mindestens drei Monatsbeiträgen in Verzug, werden sämtliche bis zum Ende der aktuellen Laufzeit zu zahlende Beiträge sofort fällig.
4.4 Personal Training und Präventionskurse: Die Bezahlung des Personal Trainings (Einzelstunde oder Wertkarten) und der Präventionskurse ist vor dem ersten Trainingstermin über die Website des Studios per Kreditkarte oder PayPal zu bezahlen. Alternativ kann eine Banküberweisung erfolgen. Die Bankdaten sind im Studio zu erfragen.
Kommt es zu Rückbelastungen, die das Studio nicht zu vertreten hat, so sind die dafür anfallenden Kosten vom Mitglied zu tragen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten eines Inkassobüros, die Gebühren eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Auskunftskosten sowie Vollstreckungskosten.
4.5 Der Beitrag, das Honorar für das Personal Training sowie die Kursgebühr kann nicht zurückgefordert werden. Dies gilt insbesondere wenn das Mitglied die Leistungen des Studios nicht in Anspruch nimmt. Es sei denn das Mitglied kann sich, aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, für einen längeren Zeitraum nicht sportlich betätigen (z.B. schwerer Unfall, lang andauernde Krankheit).
Medizinisches Fitnesstraining: Ist das Mitglied länger als zwei Monate aufgrund von Krankheit gehindert, die Leistungen des Studios zu nutzen, ist es ab dem Zeitpunkt der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über den Grund seiner Hinderung für die weitere Dauer seiner Hinderung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit. Die Mitgliedschaft verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit um den Zeitraum der Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags. Dies gilt jedoch nicht für das Angebot Reha+, da dieses an die parallele Teilnahme an einem vom Studio angebotenen Rehabilitationskurses geknüpft ist.
Dieses Recht, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen, lässt das Recht des Mitglieds zur außerordentlichen Kündigung seines Vertrages unberührt. Ein Sonderkündigungsrecht bei Erkrankungen besteht jedoch nur im Fall einer ärztlich festgestellten dauerhaften Sportuntauglichkeit oder einer Gesundheitsgefährdung durch das Fitnesstraining an den Gerätegruppen. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (bspw. Kursangebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung jedoch unzulässig.
Präventionskurse: Für die Kurse sind vorab die Kurstermine festgelegt. Sollte der Teilnehmer aus persönlichen Gründen oder Krankheit nicht daran teilnehmen können, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr. Sollten Kurstermine, aufgrund einer Erkrankung des Kursleiters oder aus anderen Gründen, die vom Studio zu vertreten sind, nicht stattfinden können, wird ein Ersatztermin festgelegt. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung der Kursgebühr bei Terminverschiebungen durch das Studio besteht nicht. Der Teilnehmer ist jedoch berechtigt, den Nachweis zu erbringen, dass sich durch die Verlegung bei ihm eine Überschneidung mit anderen bereits eingegangenen Verpflichtungen ergibt. In diesem Fall erhält der Teilnehmer die Möglichkeit an anderen Angeboten als Ausgleich teilzunehmen.
Sollte die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht werden, wird der Kurs spätestens 7 Tage vor Beginn abgesagt. Der Teilnehmer hat sodann vorrangig die Möglichkeit am nächsten Kurs teilzunehmen.
Schadenersatzansprüche, insbesondere entgangener Gewinn oder sonstigen Aufwendungen und Kosten im Hinblick auf die Kurse, werden in keinem Änderungsfall anerkannt oder ersetzt.
Wertkarten für das Personal Training: Die 5er bzw. 10er Karte kann für 5 bzw. 10 Einheiten Personal Training eingesetzt werden. Die jeweilige Wertkarte ist innerhalb von 3 Jahren ab Ende des Jahres, in dem die Bezahlung erfolgt ist, gültig. Danach entfällt der Anspruch auf Nutzung ersatzlos.
4.6 Bei einem Umzug von mehr als 50 km gewährt das Studio dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht. Entscheidend ist die kürzeste Strecke zwischen der neuen Wohnanschrift und der Studio-Adresse. Der Umzug ist durch Vorlage der behördlichen Ummeldung des Wohnsitzes nachzuweisen.
5. Medizinischen Fitnesstraining und Reha+: Vertragsdauer, Kündigung, Ruhen der Mitgliedschaft
5.1 Die Mitgliedschaft für das medizinische Fitnesstraining und Reha+ ist nicht übertragbar und ist erstmals von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Erstlaufzeit kündbar.
5.2 Medizinisches Fitnesstraining: Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Der Mitgliedsvertrag ist dann mit einer Frist von einem Monat jederzeit kündbar.
5.3 Reha+: Das Angebot Reha+ wird befristet abgeschossen. Es ist geknüpft an die Teilnahme an einem vom Studio angebotenen Rehabilitationskurs. Mit Ende des Kurses endet auch die Berechtigung den Reha+ Tarif mit seinen Leistungen zu nutzen. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.
5.4 Eine Kündigung kann in Textform erfolgen. Kündigungen in mündlicher Form, Messenger-Dienst oder Studio-App sind jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
5.5 Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.6 Sollte das Mitglied aus persönlichen Gründen den Vertrag für mindestens 4 Wochen aussetzen wollen, muss eine gesonderte Vereinbarung mit dem Studio getroffen werden. Die Ruhezeit muss spätestens 7 Tage vor Beginn des Ruhezeitraums in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) beantragt werden. Ein Anspruch auf die Ruhezeit besteht jedoch nicht. Die Entscheidung liegt allein beim Studio.
6. Sicherheit im Studio, Gesundheitshinweise
6.1 Nach Vertragsschluss und vor der ersten Nutzung des Studios, muss zwingend der Checkup und eine Einweisung in die Funktionsweise der Geräte erfolgen. Ohne vorherige Einweisung dürfen die Geräte nicht benutzt werden.
6.2 Insbesondere im Falle körperlicher Beschwerden, gesundheitlicher Beeinträchtigungen, Vorerkrankungen und aktuellen Krankheiten hat das Mitglied/ der Kursteilnehmer sich in einer persönlichen Beratung durch einen Arzt darüber aufklären zu lassen, ob sein körperlicher und gesundheitlicher Zustand dem Fitnesstraining oder den Präventionskursen entgegensteht.
6.3 Das Mitglied verpflichtet sich weiter, alle Fragen zum derzeitigen und bisherigen Gesundheitszustand sowie trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten und das Studio insbesondere auf die Einnahme von Medikamenten und bestehende Krankheiten hinzuweisen. Gemeinsam mit dem Mitglied wird ein Anamnesebogen ausgefüllt, welcher Teil des Vertrags wird.
6.4 Hinweise, die das Mitglied zur Ernährungsweise, Gesundheit, Psychologie und Wohlbefinden bekommt, erteilt das Studio nach bestem Wissen und Gewissen, dennoch ersetzen diese keinesfalls eine persönliche medizinische oder psychologische Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt. Eine Behandlung von Bewegungseinschränkungen und Krankheiten im medizinischen Sinn findet nicht statt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Durchführung der Trainingsinhalte sowie für die Ernährungsberatung keine Heil- oder Erfolgszusagen gemacht werden.
6.5 Es wird empfohlen, bei Erkältung und allgemeinem Unwohlsein kein Training zu absolvieren, auch wenn der Trainings- bzw. Kursplan dies vorsieht.
7. Haftungsbeschränkung
7.1 Das Studio wird die Geräte und Räumlichkeiten in einem funktionierenden, verkehrssicheren Zustand halten, um einen reibungslosen und zufriedenstellenden Trainingsablauf zu gewährleisten.
7.2 Das Studio haftet für nur für Schäden (1) die das Studio, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Sowie (2) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind und die auf einer Pflichtverletzung vom Studio oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso (3) in den Fällen die durch die Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) entstanden sind.
7.3 Das Studio haftet in den Fällen (1) und (2) des vorstehenden Absatzes der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
7.4 Diese Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene oder beschädigte Wertgegenstände, Beschädigung und Verlust von Bekleidungsstücken sowie für Geldbeträge.
7.5 Das Studio haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung beim Mitglied zustande gekommen sind. Hält sich das Mitglied/ der Teilnehmer nicht an die Vorgaben des Studios und erleidet er dadurch Schäden, so ist die Haftung des Studios ausgeschlossen.
7.6 Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch das Studio zur Verfügung gestelltes Schließfach begründet keinerlei Pflichten des Studios in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Die Schließfächer dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Schließfächer zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Etwaige Kosten hat das Mitglied zu tragen. Straßenkleidung kann in bereitgestellten Regalen verstaut werden. Für den Kunden ist seine Garderobe von der ganzen Trainingsfläche aus einsehbar, weshalb vom Studio die Haftung für diese ausgeschlossen wird.
7.7 Das Mitglied verpflichtet sich, mit den Geräten und Räumlichkeiten pfleglich umzugehen. Beschädigungen, die nicht auf der gewöhnlichen Abnutzung beruhen, sondern durch unsachgemäße Nutzung hervorgehoben wurden, werden auf Kosten desjenigen behoben, der sie schuldhaft verursacht hat. Für Verletzungen und Schäden aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs von Trainingsgeräten und Einrichtungsgegenständen ist die Haftung des Studios ausgeschlossen.
8. Änderung Mitgliedsdaten, Datenschutz
8.1 Das Mitglied teilt dem Studio bei Vertragsabschluss eine aktuelle, gültige E-Mail-Adresse mit. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass rechtlich erhebliche Erklärungen vom Studio (z. B. Mahnungen, Informationen zu Studioschließungen) entweder schriftlich per Post an die vom Mitglied angegebene Anschrift oder elektronisch per E-Mail an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden können. Bei Änderungen der Mitgliedsdaten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung teilt das Mitglied dem Studio die geänderten Daten unverzüglich mit.
8.2 Das Studio verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mitglieds in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages oder mit Einwilligung des Mitglieds erhoben und verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 a) und b) DSGVO). Die Daten werden in digitaler Form verarbeitet und in einer cloudbasierten Software (Filehosting-Dienst) gespeichert.
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Details ergeben sich aus den Datenschutzinformationen über die Verarbeitung der Mitgliederdaten und den darin enthaltenen Verweisen, die bei Vertragsschluss und im Studio einsehbar sind. Die Datenschutzinformation ist nicht Teil einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Studio und dem Mitglied und kann Änderungen unterliegen. Die Datenschutzerklärung sollte daher regelmäßig über die Website des Studios abgerufen werden.
9. Bereitstellung der Systemvoraussetzungen
Für das Online-Training muss der Kunde über ein geeignetes Endgerät verfügen sowie für eine ausreichende und konstante Internetverbindung und Stromversorgung sorgen. Damit verbundene Kosten sind vom Kunden zu tragen. Für die Internetverbindung wird eine Datenübertragungsrate von mindestens 1,5 Mbit/s und ein Flatrate Tarif (ohne zeit- oder volumenabhängige Abrechnung) empfohlen. Für SD Qualität wird eine Datenübertragungsrate von mindestens 3.0 Mbit/s, für HD Qualität von 5.0 Mbit/s. Für Ultra HD benötigt das Endgerät eine Datenübertragungsrate von mindestens 25 Mbit/s.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern das Mitglied Verbraucher ist und keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, unterliegt das Vertragsverhältnis dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, etwas anderes vorsehen.
10.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nebenabreden zum Mitgliedsvertrag oder diesen AGB bedürfen der Textform sowie der beidseitigen Zustimmung.
10.3 Bei Beschwerden über das Studio kann sich das Mitglied jederzeit an die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten wenden. Die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission ist erreichbar unter diesem Link: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr
Das Studio ist jedoch nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle teilzunehmen.
- ENDE DER AGB –
Widerrufsrecht
Als Verbraucher steht dem Kunden bei einer online gebuchten Dienstleistung ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Nachfolgend belehre ich Sie über das gesetzliche Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Unternehmen
Natural Health Movement
Elena Witzel
Rochlitzer Straße 59
04651 Bad Lausick
Email: info@nhm-leipzig.com
Tel. (mobil): +49 15560191097
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat das Studio Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet das Studio dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem Studio einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser Anteil wird für die bis zum Eingang des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen, im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen, berechnet.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Natural Health Movement
Elena Witzel
Rochlitzer Straße 59
04651 Bad Lausick
E-Mail: info@nhm-leipzig.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung
erhalten am
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.